Mit der Verordnung (EU) 2026/1825 wurden die Anforderungen an 3-MCPD und seine Fettsäureester erweitert. Einige Änderungen gelten bereits seit dem 19. August 2026, weitere folgen zum 1. Januar 2027.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Alle genannten Werte beziehen sich auf die Summe aus 3-MCPD und 3-MCPD-Fettsäureestern, ausgedrückt als 3-MCPD.

Die Änderungsverordnung enthält außerdem neue und teilweise verschärfte Höchstgehalte für Glycidylfettsäureester, die sich analog zu den Höchstgehalten für 3-MCPD und seine Fettsäureester z. B. auf den Fettanteil beziehen.

Was bedeutet das für Lebensmittelhersteller?

Ariana Laboratories & Consulting Group unterstützt Lebensmittelhersteller bei der analytischen Überprüfung ihrer Produkte und individuellen Prüfanforderungen.

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Weitere Informationen finden Sie in der Verordnung (EU) 2026/1825 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/915.

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